SkyStamp · Reiseratgeber
Powerbank im Flugzeug
Prüfen Sie vor dem Packen die Kapazität und danach die Regeln Ihres Fluges. Auch kleine Powerbanks können Einschränkungen bei Anzahl, Nutzung und Aufbewahrung haben.
Manuell geprüft:
Batterieenergie
Geben Sie Batterieenergie und eine ganzzahlige Anzahl ein, um die Regeln zu prüfen.
Dieses Werkzeug dient der Orientierung, nicht als Airline-Genehmigung oder Sicherheitszertifikat. Befolgen Sie die Anweisungen der ausführenden Airline und der Besatzung.
Die Prüfung nimmt gleiche Energiewerte für alle eingegebenen Powerbanks an. Prüfen Sie unterschiedliche einzeln und zählen Sie die Gesamtzahl. Andere große Ersatzbatterien können dasselbe Kontingent nutzen: Kombination mit der Airline klären. Medizinische Ausnahmen sind nicht erfasst.
Kostenlos und ohne Konto. Die Berechnung erfolgt in Ihrem Browser.
Veröffentlichte Airline-Regeln
Erfasst sind nur die genannten Betreiber. Andere Tochtergesellschaften und Airlines sind gesondert zu prüfen. Die Streckenabdeckung ist begrenzt; beachten Sie auch Flughäfen und örtliche Behörden.
Singapore Airlines (SQ)≤ 160 Wh · Bis zu 2 pro Person
Geltungsbereich: Nur von dieser Fluggesellschaft durchgeführte Flüge
- Handgepäck
- Nur im Handgepäck, nie im Aufgabegepäck
- Kapazitätsgrenze pro Powerbank
- ≤ 160 Wh · Bis zu 2 pro Person
- Vorherige Genehmigung
- Über 100 Wh erforderlich
- Ein Gerät laden
- Nicht erlaubt
- Powerbank aufladen
- Nicht erlaubt
- Aufbewahrung an Bord
- Griffbereit halten, möglichst in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz
Manuell geprüft: · Gültig ab:
Emirates (EK)≤ 100 Wh · Bis zu 1 pro Person
Geltungsbereich: Nur von dieser Fluggesellschaft durchgeführte Flüge
- Handgepäck
- Nur im Handgepäck, nie im Aufgabegepäck
- Kapazitätsgrenze pro Powerbank
- ≤ 100 Wh · Bis zu 1 pro Person
- Vorherige Genehmigung
- In diesem Kapazitätsbereich nicht erforderlich
- Ein Gerät laden
- Nicht erlaubt
- Powerbank aufladen
- Nicht erlaubt
- Aufbewahrung an Bord
- Sitztasche oder Tasche unter dem Vordersitz; nicht im Gepäckfach
Manuell geprüft: · Gültig ab:
Japan Airlines / JAL (JL)≤ 160 Wh · Bis zu 2 pro Person
Geltungsbereich: Nur von dieser Fluggesellschaft durchgeführte Flüge
- Handgepäck
- Nur im Handgepäck, nie im Aufgabegepäck
- Kapazitätsgrenze pro Powerbank
- ≤ 160 Wh · Bis zu 2 pro Person
- Vorherige Genehmigung
- Über 100 Wh bei der Fluggesellschaft nachfragen
- Ein Gerät laden
- Nicht erlaubt
- Powerbank aufladen
- Nicht erlaubt
- Aufbewahrung an Bord
- Nicht bestätigt — Fluggesellschaft fragen
Manuell geprüft: · Gültig ab:
All Nippon Airways / ANA (NH)≤ 160 Wh · Bis zu 2 pro Person
Geltungsbereich: Nur von dieser Fluggesellschaft durchgeführte Flüge
- Handgepäck
- Nur im Handgepäck, nie im Aufgabegepäck
- Kapazitätsgrenze pro Powerbank
- ≤ 160 Wh · Bis zu 2 pro Person
- Vorherige Genehmigung
- Über 100 Wh bei der Fluggesellschaft nachfragen
- Ein Gerät laden
- Die Quellen weichen voneinander ab oder bleiben unklar. Gehen Sie nicht von einer Erlaubnis aus; fragen Sie Behörde und Betreiber. ANA bittet im englischen Hinweis, Geräte nicht zu laden; MLIT schreibt vor, es zu unterlassen.
- Powerbank aufladen
- Nicht erlaubt
- Aufbewahrung an Bord
- Nicht bestätigt — Fluggesellschaft fragen
Manuell geprüft: · Gültig ab:
All Nippon Airways (ANA) [en] · All Nippon Airways (ANA) [en] · MLIT [ja]
AirAsia Philippines (Z2)≤ 100 Wh · Bis zu 2 pro Person
Geltungsbereich: Nur von dieser Fluggesellschaft durchgeführte Flüge
- Handgepäck
- Nur im Handgepäck, nie im Aufgabegepäck
- Kapazitätsgrenze pro Powerbank
- ≤ 100 Wh · Bis zu 2 pro Person
- Vorherige Genehmigung
- In diesem Kapazitätsbereich nicht erforderlich
- Ein Gerät laden
- Nicht erlaubt
- Powerbank aufladen
- Nicht erlaubt
- Aufbewahrung an Bord
- Sitztasche oder Tasche unter dem Vordersitz; nicht im Gepäckfach
Manuell geprüft: · Inkrafttreten nicht angegeben
Lufthansa (LH)≤ 160 Wh · Bis zu 2 pro Person
Geltungsbereich: Nur von dieser Fluggesellschaft durchgeführte Flüge
- Handgepäck
- Nur im Handgepäck, nie im Aufgabegepäck
- Kapazitätsgrenze pro Powerbank
- ≤ 160 Wh · Bis zu 2 pro Person
- Vorherige Genehmigung
- Über 100 Wh erforderlich
- Ein Gerät laden
- Nicht erlaubt
- Powerbank aufladen
- Nicht erlaubt
- Aufbewahrung an Bord
- Sitztasche oder Tasche unter dem Vordersitz; nicht im Gepäckfach
Manuell geprüft: · Inkrafttreten nicht angegeben
Allgemeine Hinweise
ICAO begrenzt Powerbanks auf 2, untersagt das Aufladen an Bord und rät vom Laden anderer Geräte ab. Nationale Umsetzung und Airline-Regeln unterscheiden sich. Die IATA-Tabelle setzt strengere Kapazitätsgrenzen; sie ist keine einheitliche weltweite Erlaubnis. Prüfen Sie die Betreiberregeln.
ICAO [en] · IATA [en] · FAA PackSafe [en]
Für Inlandsflüge in Festlandchina verlangt CAAC eine lesbare CCC-/3C-Kennzeichnung und schließt zurückgerufene Modelle oder Chargen aus. Das gilt nicht pauschal für internationale Flüge nach China.
Vor dem Packen
Aufgedruckte Energie (Wh)
Halten Sie die Kapazitätsangabe lesbar. Fehlt sie oder ist sie unklar, fragen Sie vor der Reise die Airline. Dieser Rechner zertifiziert keine unbeschriftete Powerbank.
Nennspannung der Batterie (V)
Nutzen Sie die Nennspannung der Batterie, nicht die USB-Ausgangsspannung eines Schnellladegeräts. Fragen Sie im Zweifel den Hersteller.
Anschlussflüge
Jeder Betreiber und die zuständige Abflugbehörde können Bedingungen festlegen. Eine auf einem Flug akzeptierte Powerbank kann auf dem nächsten abgelehnt werden.
Gepäckaufgabe am Gate
Wird Ihr Handgepäck am Gate in den Frachtraum gegeben, nehmen Sie die Powerbank heraus und behalten Sie sie geschützt in der Kabine.
Beschädigte oder zurückgerufene Powerbanks
Reisen Sie nicht mit beschädigten, aufgeblähten oder zurückgerufenen Powerbanks. Prüfen Sie Rückrufinformationen für Modell und Charge.
Offizielle Quellen
- ICAO — Internationale Standards und Klarstellungen
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- IATA — Branchenleitlinien und abweichende Kapazitätsangaben
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Inkrafttreten nicht angegeben
- FAA PackSafe — Handgepäck, Kennzeichnung und Gepäckaufgabe am Gate
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Inkrafttreten nicht angegeben
- CAAS — Abflüge aus Singapur
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- MLIT — Japanische Luftverkehrsanforderungen
Sprache der Quelle: Japanisch · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- CAAC — Inlandsflüge in Festlandchina
Sprache der Quelle: Chinesisch (vereinfacht) · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- Singapore Airlines — Veröffentlichte Airline-Regeln
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- Emirates — Veröffentlichte Airline-Regeln
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- Japan Airlines (JAL) — Veröffentlichte Airline-Regeln
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- Japan Airlines (JAL) — Veröffentlichte Airline-Regeln
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Inkrafttreten nicht angegeben
- All Nippon Airways (ANA) — Veröffentlichte Airline-Regeln
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- All Nippon Airways (ANA) — Veröffentlichte Airline-Regeln
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- AirAsia Philippines (Z2) — Veröffentlichte Airline-Regeln
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Inkrafttreten nicht angegeben
- AirAsia — Veröffentlichte Airline-Regeln
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Gültig ab:
- Lufthansa — Veröffentlichte Airline-Regeln
Sprache der Quelle: Englisch · Manuell geprüft: · Inkrafttreten nicht angegeben